Hinweisgeberschutzgesetz

Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, interner Richtlinien sowie ethischer Grundsätze hat für Sperlich höchste Priorität. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir ausdrücklich eine offene und transparente Unternehmenskultur, in der mögliche Verstöße frühzeitig erkannt und verantwortungsvoll gemeldet werden können.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schafft einen rechtlichen Rahmen, der Personen schützt, die auf Missstände, Rechtsverstöße oder unzulässige Handlungen hinweisen. Ziel ist es, Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu bewahren und zugleich eine sachliche Aufklärung möglicher Vorfälle zu ermöglichen.

Sperlich bietet hierfür geeignete Meldewege an, über die Hinweise vertraulich und auf Wunsch anonym eingereicht werden können. Jede Meldung wird sorgfältig geprüft und ausschließlich durch befugte Stellen bearbeitet. Selbstverständlich behandeln wir alle eingehenden Informationen streng vertraulich und im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Wir ermutigen Mitarbeitende, Geschäftspartner sowie externe Beteiligte, mögliche Verstöße verantwortungsbewusst zu melden. Auf diese Weise tragen wir gemeinsam zu Integrität, Rechtssicherheit und einer verlässlichen Zusammenarbeit bei.

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